Ein Kommentar von Alexander Heumann

Aus den Geschichtsbüchern der Zukunft:

Am Abend des 29. August 2020, an dem mehr als eine Million Demonstranten vor dem Berliner Reichstag protestiert hatten, erschien – endlich – Kanzlerin Angela Merkel. Sie watschelte vor das Meer protestierender Bürger, nahm ihre Maske ab, formte ihre Raute, und erklärte laut und vernehmlich ins Mikrophon: „Ich erkläre die Covid_19-Virus-Pandemie und sämtliche Maßnahmen, die zu ihrer Eindämmung beschlossen wurden, in der Bundesrepublik Deutschland für beendet.“Tosender Beifall brandet auf. „Überdies erkläre ich hiermit meinen Rücktritt als Bundeskanzlerin.“ Nachdem sie nochmals stirnrunzelnd auf ihr Manuscript geschaut hatte, ergänzte sie: „Das gilt… äh… sofort, unverzüglich“.Jemand stimmte die Nationalhymne an; die meisten stimmten mit ein. Ein Pfarrer, der kurz zuvor noch wegen Volksverhetzung interniert war, sprach zum Abschied: „Gehet hin in Frieden!“ Einige Monate später konnte der Verfassungskonvent gem. Artikel 146 GG einberufen werden. Die maßgebliche Vorschrift lautete seinerzeit: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

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